Das Erste ist das erste öffentlich-rechtliche nationale Fernsehprogramm Deutschlands. Das bundesweite Fernsehprogramm ist eine Gemeinschaftsproduktion der ARD-Landesrundfunkanstalten, die seit Mitte der 1960er Jahre als eigenständige Rundfunkanstalten zudem jeweils ihr eigenes Programm als Drittes ausstrahlen.